Die Entwurfsvermessung umfasst die Vermessungsleistungen für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen.
Bei der topographischen Geländeaufnahme werden überwiegend für Planungszwecke die örtlichen Gegebenheiten in der Lage und wenn gewünscht auch in der Höhe aufgemessen und maßstäblich dargestellt.
Die Bauvermessung umfasst der Vermessungsleistungen für den Bau und die abschließende Bestandsdokumentation von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. Sind baubegleitende Vermessungen, wobei zum Beispiel Achsen oder Bauwerkspunkte in der Örtlichkeit abgesteckt werden.
Übertragen der geplanten Hauptpunkte in die Örtlichkeit
Dabei können die Gebäudeecken direkt, indirekt (z.B. 3 Meter herausgesetzt um Arbeitsraum zu schaffen/auf Schnurgerüst) oder die Gebäudeachsen abgesteckt werden.
Auf Wunsch unterteilen wir die Absteckung in mehrere Schritte. Vor Beräumung, Planierung oder Baugrubenaushub kann es sinnvoll sein, die Lage der erforderlichen Arbeiten in einer Grobabsteckung örtlich festzulegen. Wenn das Baugrundstück für den Baubeginn vorbereitet ist, führen wir die Feinabsteckung durch, bei der die Lage des Bauwerks mit der erforderlichen Genauigkeit in der Örtlichkeit festgelegt wird. Die Absteckung wird durch geeignete Maßnahmen gesichert, so das sie während der gesamten Bauphase unverändert zur Verfügung steht. Bei Bauwerken, die eine besondere Präzision erfordern, führen wir auf Wunsch baubegleitende Absteckungen durch.
Die Höhen können sich auf HN oder lokal auf örtliche Gegebenheiten (Straßen, Kanaldeckel, u.a.) beziehen.
Grundlage bildet die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung.