Gemäß dem Ingenieurgesetz M-V erfolgte die Eintragung als Beratende Ingenieurin in die Liste der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern.
Im Falle von Grenzstreitigkeiten werden Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure von Gerichten oder Rechtsanwälten als Gutachter hinzugezogen um den Sachverhalt neutral und fachmännisch darzulegen. Sie kennen sich in den aktuellen und historischen Verwaltungsvorschriften, Messverfahren und vermessungstechnischen Geräten aus und können die geschichtliche Entwicklung des Katasternachweises entsprechen nachvollziehen.